Leiharbeiter aus Lettland
Nach den Arbeitsmarkt-Regeln der Europäischen Union dürfen deutsche Unternehmen seither auch Personal aus Bulgarien, Lettland und Litauen uneingeschränkt einsetzen. Diese drei Länder wurden stellvertretend für eine größere Gruppe von 10 Ländern ausgewählt, die keine Arbeitserlaubnis für Zeitarbeiter benötigen.
Was die Frage der Zeitarbeitnehmer betrifft, so hat die Europäische Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 89/80/EWG des Rates eine Sonderregelung erlassen. Diese Sonderregelung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, qualifizierten Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten, die vorübergehend in einem Unternehmen mit Sitz in ihrem Wohnsitzland arbeiten möchten, eine befristete Arbeitserlaubnis zu erteilen.
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Leiharbeiter aus Lettland
Die Erlaubnis kann für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten gültig sein. Die Verordnung sieht auch vor, dass die befristete Arbeitserlaubnis, die solchen Fachkräften erteilt wird. Das hat keine Auswirkungen auf ihren Status im Aufnahmemitgliedstaat, in dem sie arbeiten, haben sollte. Ich glaube, dass dies eine positive Entwicklung ist. Sie wird uns die Möglichkeit geben, uns mit den Fähigkeiten dieser Arbeitnehmer vertraut zu machen und zu entscheiden, ob sie für unsere Unternehmen von Nutzen wären oder nicht. Wenn ja, sollten wir dann entscheiden, ob wir sie in Deutschland fest anstellen oder nicht. Wenn sie jedoch nicht von Nutzen für unsere Unternehmen sind, sollten wir sie einfach wieder nach Hause schicken.
Ferner haben Leiharbeitnehmer im Grundsatz einen Anspruch auf ein sog. Equal Pay. Dieser Anspruch ergibt sich mittelbar aus § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 AÜG kann indes ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen.
- Daher gilt das Folgende. Ein Tarifvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft kann vorsehen, dass gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit nur dann gilt, wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeit verrichtet. Die mit der Arbeit eines anderen Arbeitnehmers vergleichbar ist, der nicht Mitglied der Gewerkschaft ist oder gegebenenfalls keinen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat.
- Ist nach Absatz 1 gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit nicht anwendbar, so muß der Tarifvertrag dennoch eine Gleichbehandlung in bezug auf alle für die Festsetzung des Entgelts maßgeblichen Faktoren vorsehen.
- Dieser Abschnitt gilt nur für das Entgelt, das für Dienstleistungen zu zahlen ist. Die unter einen Tarifvertrag fallen, und berührt nicht die Bestimmungen anderer Gesetze. Der Hauptunterschied zwischen diesem Abschnitt und der Bestimmung über gleiches Entgelt in Abschnitt 9 des Gesetzes über gleiches Entgelt (Gesetz Nr. 34/
- besteht darin, dass bei letzterem ein Vergleich auf individueller Basis erfolgt, während hier ein Vergleich auf der Ebene von Arbeitnehmergruppen vorgenommen wird.
Es stellt sich die Frage: Wenn diese Arbeitnehmer Anspruch auf gleiches Entgelt haben, was bedeutet das dann für unsere Unternehmen? Dies ist eine sehr wichtige Frage. Eine Betrachtungsweise wäre, dass gleiches Entgelt für gleiche Arbeit bedeutet. Dass ein Zeitarbeitnehmer, der zehnmal so viel arbeitet wie ein anderer, auch zehnmal so viel bezahlt werden sollte wie der andere. In Wirklichkeit bedeutet gleiches Entgelt für gleiche Arbeit jedoch gar nichts anderes. Es bedeutet lediglich, dass ein Arbeitgeber bei der Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers alle relevanten Umstände berücksichtigen muss. Wenn ein Arbeitgeber also nachweisen kann, dass ein besonderer Umstand vorliegt, der es rechtfertigt, einem Zeitarbeitnehmer weniger zu zahlen als anderen Arbeitnehmern, die keine befristete Arbeitserlaubnis haben, dann steht es ihm frei, dies zu tun.
Es gibt verschiedene Umstände, unter denen ein Arbeitgeber berechtigterweise behaupten kann, einen solchen Grund zu haben. Zum Beispiel: Der erste Fall, den ich hier erörtern möchte, ist die Frage der Sprachkenntnisse. Für deutsche Unternehmen ist es unabdingbar, dass ihre Mitarbeiter in der Lage sind, mit Menschen aus dem Ausland zu kommunizieren. In dieser Frage ist die Situation in Deutschland ganz anders als in anderen Ländern. Wenn man sich die Statistiken über die Anzahl der Menschen ansieht, die in verschiedenen Altersstufen eine zweite Fremdsprache beherrschen, stellt man fest, dass fast 100 % aller 10-Jährigen, 50 % aller 14-Jährigen und nur 3 % aller 70-Jährigen eine Fremdsprache fließend sprechen können.