Leiharbeiter aus Litauen
DeWenn sie Personal aus Osteuropa, Personal aus Litauen. Leiharbeiter aus Litauen, Personal auf Basis Werkvertrag oder Arbeitnehmer aus Litauen suchen die in vielen Ländern und vor allem in Deutschland arbeiten so fragen sie uns an. Sie kommen hauptsächlich aus Litauen, aber auch aus anderen EU-Ländern wie Polen, Lettland, Estland und auch aus Nicht-EU-Ländern wie Russland und der Ukraine. Litauen ist ein kleines Land (flächenmäßig), das zwischen Polen, Weißrussland und Lettland liegt. Es hat eine geschätzte Bevölkerung von 2.857.000 Einwohnern. Die Amtssprache in Litauen ist Litauisch, aber etwa 98 % der Bevölkerung spricht zumindest ein wenig Russisch, deutsch oder englisch. Es gibt also ziemlich viele Menschen, die ein wenig Litauisch können. In Litauen liegt die Arbeitslosenquote bei 9,4 %. Im August 2013 veröffentlichte das litauische Arbeitsamt einen Bericht über ausländische Arbeitnehmer in Litauen. Viele dieser Menschen kommen nach Deutschland, um zu arbeiten.
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Leiharbeiter aus Litauen
Wir sind ein litauisches Unternehmen unter deutscher Leitung und beschäftigen uns mit der Vermittlung von Arbeitskräften aus Litauen auf der Grundlage eines Vertrages. Die Leiharbeit ist in Litauen derzeit nicht gesetzlich geregelt, so dass die Einordnung dieser Arbeitsverhältnisse unklar ist. In Deutschland werden sie in der Regel als „Gig-Economy“-Beschäftigung angesehen, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer als Selbständiger gilt und daher von Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitslosenversicherung und anderen Sozialversicherungspflichten befreit ist. Dies kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer erhebliche Steuervorteile mit sich bringen. Der Arbeitnehmer gilt jedoch weiterhin als Angestellter des Unternehmens und kann daher jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Außerdem haben die Arbeitnehmer nur sehr begrenzte Rechte, wenn es um die Arbeitsbedingungen geht.
Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass unsere Arbeitnehmer richtig eingestuft werden und dass sie ihre Rechte kennen. Unser Kunde ist ein bekanntes multinationales Unternehmen mit Tausenden von Beschäftigten auf der ganzen Welt, das stets darauf achtet, dass seine Auftragnehmer und Subunternehmer ordnungsgemäß eingestuft sind. Der Kunde hat uns mitgeteilt, dass er den Vertrag mit dem derzeitigen Personaldienstleister nicht verlängern wird, so dass sich für Sie eine hervorragende Gelegenheit bietet, den Auftrag zu gewinnen. Wie Sie den beiliegenden Informationen entnehmen können, sucht unser Kunde derzeit eine Personalvermittlungsagentur, die ihm jährlich Zeitarbeitskräfte zur Verfügung stellt. Es werden sowohl qualifizierte als auch angelernte Stellen angeboten.
Sparen mit Leiharbeiter aus Litauen
Sie sind bereit, viel Geld zu zahlen, um sich die Dienste eines zuverlässigen und ethischen Personalvermittlers zu sichern. Wenn Sie an dieser Arbeit interessiert sind, lassen Sie es uns bitte so bald wie möglich wissen. Wir sind nur befugt, dieses Projekt mit Personen zu besprechen, die formell darüber informiert wurden. Sie brauchen keine Geheimhaltungsvereinbarungen oder andere rechtliche Dokumente zu unterzeichnen. Sie brauchen auch keine Gebühren zu zahlen oder uns irgendeine Art von Sicherheit zu geben, bevor Sie das Projekt mit uns besprechen.
Alles, was wir benötigen, ist Ihre ehrliche Meinung darüber, ob Sie glauben, dass Sie dieses Projekt für unseren Kunden erfolgreich abschließen können. Wenn Sie an dieser Arbeit interessiert sind und über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich per Mail. enn Sie an dieser Aufgabe interessiert sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wenn Sie mit uns an einem anderen internationalen Projekt arbeiten möchten, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir sind immer offen, neue Projekte zu besprechen.
Wenn Sie einen Leiharbeitnehmer an einen Entleiher in Deutschland überlassen wollen, benötigen Sie eine deutsche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Bitte beachten Sie, dass Ihnen eine Erlaubnis nur erteilt werden kann, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) ansässig sind.
Die Genehmigung berechtigt Sie, drei Jahre lang bis zu 400 Arbeitnehmer pro Jahr zu beschäftigen. Danach müssen Sie eine neue Erlaubnis beantragen. Die Genehmigung ist nicht zwischen Mitgliedern desselben Unternehmens oder einer Einzelperson übertragbar. Und es droht eine hohe Geldstrafe, wenn Sie Arbeitnehmer ohne Genehmigung vermitteln. Weitere Informationen über die Erlaubnis und deren Inhalt finden Sie unter: http://www.dwp.de/BTW/BTWPaper-050213.pdf . Sie sollten auch wissen, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Arbeitgeber aus Nicht-EU-Ländern, die eine Arbeitserlaubnis für ihre ausländischen Arbeitnehmer benötigen, diese über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einholen müssen. Dies gilt sowohl für EU-Bürger als auch für Nicht-EU-Bürger. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das Arbeitserlaubnisverfahren für Selbständige, die normalerweise bereits bei den örtlichen Behörden eines Mitgliedstaates registriert sind.