Leiharbeiter aus Bulgarien

Leiharbeiter aus BulgarienDie Arbeitnehmerüberlassung durch Firmen für Zeitarbeit nimmt in den letzten Jahren in Europa, aber auch in Bulgarien, immer mehr zu. An der Arbeitnehmerüberlassung sind drei Parteien beteiligt – Leiharbeitnehmer, Verleiher (bzw. der Betrieb oder Zeitarbeitsfirma) und das Unternehmen, das die Arbeitskraft nutzt (Entleiher).

Der Leiharbeitnehmer stellt dem Entleiher seine Arbeitskraft zur Verfügung zu einem im Voraus festgelegten Tagessatz (der in der Regel niedriger ist als der normale Satz für einen Arbeitnehmer). Dies geschieht in der Regel über eine Zeitarbeitsfirma oder eine Direktvermittlungsagentur.

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Leiharbeiter aus Bulgarien

Leiharbeiter aus Bulgarien gesuchtDie Zeitarbeitsfirma oder die Direktvermittlungsagentur fungiert als Vermittler zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Entleiher. Das Zeitarbeitsunternehmen oder die Direktvermittlungsagentur stellt dem Entleiher die vom Zeitarbeitnehmer erbrachten Leistungen in Rechnung und zieht das Geld beim Zeitarbeitnehmer ein. Auf diese Weise erhält der Zeitarbeitnehmer einen sofortigen Geldfluss, ohne dass er eine gewisse Zeit warten muss, bis er den vereinbarten Stundensatz erhält. Der Leiharbeitnehmer hat einige Rechte, wird aber in der Regel nicht als Arbeitnehmer des Entleihers betrachtet.

Der Leiharbeitnehmer kann also nicht Arbeitnehmer des Entleihers werden und auch keine Ansprüche gegenüber dem Entleiher geltend machen. Daher hat der Zeitarbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenbeiträge, Urlaubsgeld oder Mindestlohnschutz. Er hat auch keinen Anspruch auf Sozialversicherungsbeiträge, da diese nur an Arbeitnehmer gezahlt werden. Das bedeutet, dass der Zeitarbeitnehmer de facto für einen „Mittelsmann“ arbeitet. Der „Mittelsmann“ ist in diesem Fall die Zeitarbeitsfirma oder die Direktvermittlungsagentur.

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Regeln bei Leiharbeiter aus Bulgarien

Leiharbeiter aus Bulgarien findenNach den Arbeitsmarkt-Regeln der Europäischen Union dürfen deutsche Unternehmen seither auch Personal aus Bulgarien, Lettland und Litauen uneingeschränkt arbeiten. Eine Besonderheit des bulgarischen Arbeitsrecht: Maximal dürfen 30 Prozent der aktiven Belegschaft eines Unternehmens über Zeitarbeit beschäftigt werden

Dies hat zu einer explosionsartigen Zunahme von Zeitarbeitsfirmen in Bulgarien geführt, für die bis zu 10.000 Menschen arbeiten. Es gibt auch viele Menschen, die sich als Zeitarbeiter selbstständig gemacht haben und ihre Dienste verschiedenen Unternehmen anbieten. Die größte Kategorie von Zeitarbeitern sind die so genannten „Z’uschen“. Das sind Menschen, die keinen anderen Job oder ein anderes Unternehmen haben und einfach nur etwas Geld verdienen wollen, das sie in ihre „Rentenkasse“ stecken können. Obwohl diese Leute offiziell nicht als Zeitarbeiter gelten, machen sie doch einen großen Teil der bulgarischen Arbeitnehmerschaft aus.

Eine weitere Kategorie sind die so genannten „Dozonalniki“. Dabei handelt es sich um Menschen, die ihren Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden verloren haben und daher zu so genannten „Job-Seekern“ geworden sind. Tatsächlich gibt es mehr Menschen, die sich um den Status eines „Dozonalniki“ bewerben, als tatsächlich Arbeitsplätze zur Verfügung stehen! Eine weitere Kategorie sind die „Krugloye Delo“ (wörtlich übersetzt „Wochenendarbeiter“), die in kleinen Unternehmen mit nur einem oder zwei Angestellten arbeiten und am Wochenende oder in den Abendstunden tätig sind.

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