Grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung
Leiharbeit ist nicht nur innerhalb der Grenzen Deutschlands möglich, sondern auch als grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung. Das gilt für sämtliche Mitgliedsländer der Europäischen Union einschließlich der Schweiz und Österreich. Das Gleiche gilt auch für Nicht-EU-Länder wie die USA, Kanada oder Australien. In diesem Fall muss jedoch klargestellt werden, dass die Arbeitserlaubnis für den ausländischen Arbeitnehmer kein Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründet. Stattdessen muss er eine Aufenthaltserlaubnis vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten, bevor er eine EU-Bürgerschaftsurkunde beantragen kann.
Eine vom BAMF genehmigte Aufenthaltserlaubnis kostet 300 € pro Jahr und erlaubt dem Inhaber einen Aufenthalt von bis zu drei Jahren in Deutschland. Nach Ablauf der drei Jahre muss der Zeitarbeitnehmer in sein Heimatland zurückkehren und dort erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn er jedoch dauerhaft in Deutschland leben möchte, muss er nach fünf Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen. Ein Zeitarbeitnehmer aus einem anderen EU-Land kann also bis zu acht Jahre lang auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig sein. Während dieser Zeit hat er Anspruch auf ein monatliches Einkommen von bis zu 960 Euro aus dem deutschen Sozialversicherungssystem.
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Grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung
Wir als Personaldienstleister haben uns auf die grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa spezialisiert und haben vielfältige Kontakte aufgebaut. Dieses Netzwerk gewährleistet eine professionelle und rasche Vermittlung von Leiharbeitern.
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Was wir anbieten Grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung
Zeitarbeitskräfte aus Osteuropa , Wir können Ihnen je nach Bedarf hochqualifizierte und/oder geringqualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Bei den Fachkräften handelt es sich um qualifizierte und erfahrene Fachkräfte, die eine spezielle Ausbildung erhalten haben. Sie verfügen über Kenntnisse in ihren spezifischen Berufen und sind bereit, ihre Arbeit aufzunehmen. Gering qualifizierte Arbeitskräfte sind Semiprofis oder ungelernte Arbeitskräfte, die nur eine minimale Ausbildung und keine formale Schulung haben. Qualifizierte Arbeitskräfte Wir können Arbeitskräfte mit den folgenden Qualifikationen vermitteln: Verwaltung, Buchhaltung und Buchführung Werbeagenturen und Kunden Architektur und Ingenieurwesen Automobilindustrie Wirtschaft und Management Möbeltischlerei & Möbelbau Call-Center Chemische Verarbeitung Bauwesen Computerprogrammierung und IT Kosmetologie Handwerker, z.B.
Zwischen Ihnen und dem Leiharbeiter besteht kein direktes Arbeitsverhältnis, stattdessen schließen Sie einen Überlassungsvertrag mit dem ausländischen Partner ab. In diesem Fall hat der ausländische Partner keine Kontrolle über die Bedingungen Ihres Vertrags und kann Sie oder Ihren Kunden nicht einmal sehen. Das bedeutet, dass er die Aushilfskraft anständig bezahlen muss, und er kann sich nur bei seiner Regierung darüber beschweren, dass Sie ihm nicht genug zahlen, und versuchen, etwas dagegen zu unternehmen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der „ausländische Partner“ einen legalen Wohnsitz in dem Land hat, in dem Sie geschäftlich tätig sind.