Grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung
Leiharbeit ist nicht nur innerhalb der Grenzen Deutschlands möglich, sondern auch als grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung. Das gilt für sämtliche Mitgliedsländer der Europäischen Union einschließlich der Schweiz und Österreich. Das Gleiche gilt auch für Nicht-EU-Länder wie die USA, Kanada oder Australien. In diesem Fall muss jedoch klargestellt werden, dass die Arbeitserlaubnis für den ausländischen Arbeitnehmer kein Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründet. Stattdessen muss er eine Aufenthaltserlaubnis vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten, bevor er eine EU-Bürgerschaftsurkunde beantragen kann.
Eine vom BAMF genehmigte Aufenthaltserlaubnis kostet 300 € pro Jahr und erlaubt dem Inhaber einen Aufenthalt von bis zu drei Jahren in Deutschland. Nach Ablauf der drei Jahre muss der Zeitarbeitnehmer in sein Heimatland zurückkehren und dort erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn er jedoch dauerhaft in Deutschland leben möchte, muss er nach fünf Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen. Ein Zeitarbeitnehmer aus einem anderen EU-Land kann also bis zu acht Jahre lang auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig sein. Während dieser Zeit hat er Anspruch auf ein monatliches Einkommen von bis zu 960 Euro aus dem deutschen Sozialversicherungssystem.
Grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung
Wir als Personaldienstleister haben uns auf die grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa spezialisiert und haben vielfältige Kontakte aufgebaut. Dieses Netzwerk gewährleistet eine professionelle und rasche Vermittlung von Leiharbeitern.
Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu diesen kompetenten Personen her. Die Kandidaten sprechen ein wenig Deutsch und sind bereits mit Ihrem Unternehmen und dessen Arbeitsumfeld vertraut. Sie erhalten ein individuelles Angebot mit detaillierten Informationen zu Ihren Personalproblem. Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie an dieser Gelegenheit interessiert sind. Wenn Sie weitere Informationen über diese Gelegenheit wünschen, schreiben sie eine Mail
Wir als Personaldienstleister haben uns auf die grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa spezialisiert und haben vielfältige Kontakte aufgebaut. Dieses Netzwerk gewährleistet eine professionelle und rasche Vermittlung von Leiharbeitern.
Was wir anbieten Grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung
Zeitarbeitskräfte aus Osteuropa , Wir können Ihnen je nach Bedarf hochqualifizierte und/oder geringqualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Bei den Fachkräften handelt es sich um qualifizierte und erfahrene Fachkräfte, die eine spezielle Ausbildung erhalten haben. Sie verfügen über Kenntnisse in ihren spezifischen Berufen und sind bereit, ihre Arbeit aufzunehmen. Gering qualifizierte Arbeitskräfte sind Semiprofis oder ungelernte Arbeitskräfte, die nur eine minimale Ausbildung und keine formale Schulung haben. Qualifizierte Arbeitskräfte Wir können Arbeitskräfte mit den folgenden Qualifikationen vermitteln: Verwaltung, Buchhaltung und Buchführung Werbeagenturen und Kunden Architektur und Ingenieurwesen Automobilindustrie Wirtschaft und Management Möbeltischlerei & Möbelbau Call-Center Chemische Verarbeitung Bauwesen Computerprogrammierung und IT Kosmetologie Handwerker, z.B.
Zwischen Ihnen und dem Leiharbeiter besteht kein direktes Arbeitsverhältnis, stattdessen schließen Sie einen Überlassungsvertrag mit dem ausländischen Partner ab. In diesem Fall hat der ausländische Partner keine Kontrolle über die Bedingungen Ihres Vertrags und kann Sie oder Ihren Kunden nicht einmal sehen. Das bedeutet, dass er die Aushilfskraft anständig bezahlen muss, und er kann sich nur bei seiner Regierung darüber beschweren, dass Sie ihm nicht genug zahlen, und versuchen, etwas dagegen zu unternehmen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der „ausländische Partner“ einen legalen Wohnsitz in dem Land hat, in dem Sie geschäftlich tätig sind.
Was versteht man unter grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung?
Es handelt sich um die Überlassung von Personal durch einen Verleiher aus einem EU-Land an einen Entleiher in einem anderen Land. Da die regulatorischen Rahmenbedingungen nicht alles gleich sind, erfordert dies eine präzise Einhaltung der EU-Entsenderichtlinie und der nationalen Arbeitsgesetze.
Wie wird die Rechtssicherheit bei der Entsendung garantiert?
Durch die lückenlose Bereitstellung der A1-Bescheinigung und die Einhaltung der Meldefristen beim Zoll. Da die Prüfungsprozesse der Behörden nicht alles gleich streng wirken, aber hohe Bußgelder drohen, übernehmen wir die komplette Dokumentation für unsere Kunden.
Gilt bei grenzüberschreitender Zeitarbeit das deutsche Arbeitsrecht?
In wesentlichen Kernbereichen wie Mindestlohn, Höchstarbeitszeiten und Arbeitssicherheit gilt das Recht des Einsatzlandes. Da die Details zur Lohnfortzahlung und Urlaub nicht alles gleich geregelt sind, stellen wir sicher, dass alle Verträge den aktuellen EU-Standards entsprechen.
Welche Risiken bestehen für den Entleiher bei Fehlern in der Überlassung?
Fehler können zur subsidiären Haftung für Sozialversicherungsbeiträge führen. Da die Haftungsrisiken nicht alles gleich offensichtlich sind, bietet unsere 13-jährige Expertise einen Schutzschirm, der Kunden vor Nachzahlungen und rechtlichen Konsequenzen bewahrt.
Warum ist Zeitarbeit Osteuropa der richtige Partner für internationale Projekte?
Wir kennen die Besonderheiten der verschiedenen osteuropäischen Märkte und deren Gesetze. Da die Bürokratie in der EU nicht alles gleich effizient ist, sorgen wir mit eingespielten Prozessen für eine schnelle und 100% rechtskonforme Bereitstellung Ihres Personals.

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